Anwaltskanzlei FACCHINI – Ihr Anwalt in Lyon
- Wirtschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Immobilien- und Baurecht
- Forderungseinzug
Die Anwaltskanzlei FACCHINI in der Presse und den Medien
Unsere Fachgebiete
Wirtschaftsrecht
Rechtsanwältin FACCHINI vertritt Sie vor den Wirtschafts- und Handelsgerichten in ganz Frankreich in Ihren Handelsstreitigkeiten, Bankstreitigkeiten, Gesellschafterkonflikten und bei plötzlicher Beendigung etablierter Geschäftsbeziehungen.
Die Kanzlei unterstützt Sie außerdem bei der Gründung Ihres Unternehmens (SCI, SAS, SASU, SARL, EURL usw.) und beim Verkauf Ihres Unternehmens.
Als Expertin für gewerbliche Mietverträge begleitet Sie Rechtsanwältin FACCHINI bei der Übertragung Ihres Geschäftsbetriebs oder Ihres Mietrechts, unabhängig von Ihrer Branche.
Schließlich erstellt die Anwaltskanzlei FACCHINI maßgeschneiderte Allgemeine Geschäftsbedingungen, um Ihre Geschäftsbeziehungen abzusichern.
Sanierungs- und Insolvenzrecht
Rechtsanwältin FACCHINI berät Unternehmen und Geschäftsleiter in finanziellen Schwierigkeiten.
Vorbeugende Verfahren
- Ad-hoc-Mandat
- Schlichtungsverfahren
Kollektive Verfahren
- Gerichtliches Schutzverfahren
- Insolvenzanmeldung
- Gerichtliche Sanierung
- Gerichtliche Liquidation
- Verteidigung von Geschäftsführern
- Antrag auf Sanierung
& gerichtliche Liquidation
Wir unterstützen auch Investoren und Unternehmen bei finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit M&A (Fusionen und Übernahmen).
Forderungseinzug
Rechtsanwältin FACCHINI verfügt über umfassende Erfahrung in Vertragsstreitigkeiten, beim Inkasso und bei unbezahlten Rechnungen.
Die Anwaltskanzlei FACCHINI setzt alles daran, dass ihre Mandanten ihre offenen Forderungen erfolgreich einziehen.
Dank ihres kombinierten Ansatzes aus gütlicher Einigung und gerichtlicher Durchsetzung schützt Rechtsanwältin FACCHINI die Interessen ihrer Mandanten, um deren Liquidität zu sichern und ihr Unternehmen zu schützen.
Immobilien- und Baurecht
Die Anwaltskanzlei FACCHINI ist auf Immobilien- und Baurecht spezialisiert und begleitet ihre Mandanten sowohl bei gütlichen Einigungen als auch in Gerichtsverfahren.
Rechtsanwältin FACCHINI vertritt Vermieter in ganz Frankreich, insbesondere bei Mietrückständen.
Die Kanzlei unterstützt Sie bei Baukonflikten, etwa wenn ein Subunternehmer Ihre Baustelle verlassen hat, bei Mängeln an Ihrer Immobilie oder Problemen im Zusammenhang mit der Abnahme der Arbeiten.
Die Anwaltskanzlei FACCHINI betreut eine Vielzahl von Mandanten, darunter:
KMU
Mittlere und große Unternehmen
Immobilien- und Baugesellschaften
Immobilienfachleute
Unternehmensleiter
Selbstständige & Freiberufler
Engagement, Hartnäckigkeit, Effizienz und Pragmatismus – das sagen sie:
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Zögern Sie nicht, Rechtsanwältin FACCHINI direkt per Mobiltelefon, E-Mail oder über das folgende Formular zu kontaktieren. Sie erhalten innerhalb einer Stunde eine Antwort!







